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Die Frau im Schatten - oder auf der Sonnenseite?

Die Frau im Schatten - oder auf der Sonnenseite?


Ob eine Geliebte im Schatten oder in der Sonne steht, war auch stark eine Frage des Zeitgeists. Die griechische Antike kannte die Ehe – die zur Zeugung von rechtmäßigen Kindern diente, wobei das durchschnittliche Heiratsalter der Frau bei 14 Jahren lag – und die Liebschaften, die frei und keinem „dynastischen“ oder erbrechtlichen Zweck verpflichtet waren. Allerdings stand bei den Griechen die homoerotische Liebe hoch im Kurs und es wurde behauptet, wahre Liebe gäbe es vorrangig unter Männern, namentlich zwischen einen schönen Jüngling und seinen reiferen Liebhaber, der auch als Mentor und Förderer auftrat. Neben der Homophilie blühte auch die Prostitution, die jedoch in ihrer gesellschaftlichen Wertigkeit weit gefächert war.

"Die Hetären haben wir wegen des Genusses, die Huren um der täglichen Pflege des Körpers willen, die Ehefrauen aber für das rechtmäßige Kinderzeugen, und um eine verlässliche Wächterin der Dinge im Haus zu haben."1

Die hochrangigsten Prostituierten waren die Hetären (der Name heißt „Gefährtin“), die über eine umfassende Bildung verfügten und für viele wohlhabenden Athener Bürger zum eigenen Status gehörten. Ein Gastmahl ohne geistreiche Hetären war undenkbar, und viele dieser Damen waren nicht nur hoch angesehen (viel höher als die Ehefrauen), sondern sie wurden mitunter auch reich.



Im Mittelalter war die Rolle der Geliebten zwiespältig: einerseits forderte die Kirche zwar strikte Monogamie, andererseits fanden kluge Köpfe immer Möglichkeiten, die Einehe zu unterwandern. Interessant ist, dass die Liebschaften der berühmten Troubadoure per Definition außerehelich waren: die Angebetete war stets eine verheiratete Frau, die ihren Liebhaber zuweilen erhörte. Der Minnekult mit seiner Erhöhung der Frau stammte ursprünglich aus Südfrankreich, hatte seine spirituellen Wurzeln jedoch in der Marienverehrung und in islamischen Quellen, die die Seele und nicht den Körper als Ort der Liebe definierten.

Der europäische Minnekult unterschied jedoch „hohe minne“ und „niedere minne“ als nichtkörperliche und körperliche Liebe, und mitunter war die Angebetete nicht so unnahbar und „erhörte“ ihren Ritter. Auch außerhalb des Minnekults wurde die Rolle der Geliebten vielschichtiger. Besonders berühmt sind hierbei die teuren Geliebten von geistlichen Herren, Bischöfen und Kardinälen, die oft einen Sonderstatus inne hatten. Obwohl Kirchenfürsten eigentlich gar keine Liebesverhältnisse haben durften, hieß es doch im 14. Jahrhundert, als der Papst in Avignon war: „Bevor der Papst mit seinem Gefolge kam, hatte Avignon zwei Bordelle, nun nur noch eins – die ganze Stadt.“

Man unterschied im Mittelalter oft nicht zwischen Prostituierten, die ihrem Beruf mit wechselnden Kunden nachgingen und ausgehaltenen Frauen, die nur für einen Liebhaber da waren. Von dieser Geliebten-Wirtschaft aus war es ein kleiner Schritt zur Renaissance, als die Ehe zu Dritt schon denkbar wurde. Heinrich der Achte von England heiratete sogar sechs Frauen (wenn auch zugegebenermaßen nicht alle gleichzeitig). Im Rokoko war die Geliebte dann ein Standard – jeder Mann der gehobenen Gesellschaft hatte mindestens eine, so wie fast jede Frau einen Liebhaber hatte, und man „kannte eine Frau oft genauso gut nach dem Liebhaber, wie nach dem Ehemann“, wie ein pfiffiger Zeitgenosse der galanten Epoche berichtet.

Das Kinderkriegen überließ der Adel gern den niederen Schichten, während er selbst nur das Vergnügliche an der Erotik leben wollte, und dazu gehörten für den Herrn und die Dame gleichfalls außereheliche Verhältnisse2. Ehen und Liebschaften führten eine meist friedliche Koexistenz ohne „Entscheidungszwang“ für das eine oder andere, da die Geliebten in der Regel gut versorgt waren und die Ehen Zweckbündnisse ohne viel Liebe, zumal die Ehe keine Frage der Liebe war, sondern der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Gesetze trugen dem Versorgungscharakter der Ehe Rechnung und stellten die Geliebte als Notwendigkeit – sozial genehmigte Flucht – mitunter sogar unter Schutz.

Aus dem Code Civil von Napoleon (seit 1804): Dem Ehemann droht bei Ehebruch eine Geldstrafe, aber nur im Fall, wo er die Geliebte in der ehelichen Wohnung „unterhält”. Der Ehebruch der Ehefrau hingegen, egal ob daheim oder außerhalb des gemeinsamen Wohnsitzes verübt, wird mit einer Gefängnisstrafe geahndet.



Mitunter beneidete die Ehefrau auch die Geliebte um deren persönliche Freiheiten und ihre höhere Unabhängigkeit vom Mann – ein nahe liegendes Gefühl, wenn man die juristische Fuchtel des Code Civil betrachtet, der heute noch in Frankreich, Belgien und Luxemburg in abgewandelter Form in Kraft ist. Generell zeigt sich im Lauf der Geschichte: Ehe und Liebschaft sind konkurrierende Systeme, die selbst stark im Wandel bleiben.

1Platon, In Neaeram (LIX) 1386
2Eduard Fuchs, Illustrierte Sittengeschichte Bd. 2 (1910)

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